DER PANTALEONS- ODER DANIELSHOF / JETZIGER SCHULTENHOF
In der ersten von diesem Hof bekannten Urkunde (Kölner Stadtarchiv, Geistl. Abt. 203 a) erfahren wir, daß Christian, Sohn des Edelherrn Ade von Rödingen, diesen Hof (in Erbpacht eines Landwirten Contzo), 50 Morgen groß (siehe Alte Jülicher Maße) an das Kloster St. Pantaleon für 195 Mark und 10 Gulden am 9. Juni 1300 veräußerte. Da zu dieser Zeit eine Kuh mit 1 Mark = 172.8 Gramm reines Silber bezahlt wurde, entspricht der Kaufpreis des Hofes dem Wert von 195 Kühen. Beglaubigt wurde diese Verkaufsurkunde von einem Konrad von Calrath und einem Edemund von Eynemehaus (Einhaus).
Bis zum vermutlich 25.1.1448 gibt es keine auffindbaren Daten über diesen Hof. Im weiteren Liegebuch von St. Pantaleon ist nur eine Verzichtsurkunde des Johann von Thorre auf den Hof zugunsten des Klosters Pantaleon zu Köln vorhanden. Ungeordnete Tagesaufzeichnungen der Mönche (13. bis 15. Jahrhundert) folgen. Kalrath betreffende Notizen beinhalten eine Universalrente: Roggen und Weizenspenden, die teils als Jahrämter, teils für die Armen bestimmt sind. Für die Verpflegung der Truppen der Anspruchsfürsten Pfalz-Neuburg und Brandenburg, die mit den Niederlanden verbündet waren, muß "Kalradt" 9 Malter Getreide beitragen (Notiz in den Urbaren des Klosters Pantaleon Köln, im Jahre 1610).
1622 wird der Hof ohne Namensnennung für 12 Jahre verpachtet.
Von einem Besitzwechsel hören wir aus dem jähre 1647. Ein Michael Rubel tritt den Hof ab, weil das Gebäude abgebrannt war (Zeit des 30-jährigen Krieges, vergl. Geschichte des Gutes Bettenhoven!). Leonhard Schiffer tritt ihn an. Seit 1647 bleibt der Hof, der 1651 wieder aufgebaut wurde, kontinuierlich bis heute durch Heirat oder Erbschaft in der Verwandtschaft (nachzulesen im Hof-Stammbaum von H. Tichlers, S. 215).
Im uns bekannten Liegebuch von 1745 wird Thomas Voßen mit der Besitzeintragung von inzwischen 80 Morgen genannt. Urkunden über eventuelle Zukaufe oder fromme Schenkungen fehlen. Das Land war steuerfrei, weil es Kirchen- bzw. Klosterland war. Es war jedoch zehntbar (siehe Erklärungen zu den Rödinger Erbungsbüchern).
Bemerkung: Durch das französische Klosterdekret vom Jahre 1802 wurden Klostergüter enteignet und später vom preußischen Staate übernommen. Die Erbpachtgüter wurden zur Zeit vielfach dem französischen Staat einfach abgekauft. Auf diese Art kam wohl der Hof 1802 in den Besitz des damaligen Pächters Daniel Voßen, Vorfahre der Farn. Schulten. Bestätigt wurde vom jetzigen Eigentümer die Ausgrabung von zwei Töpfen mit Geld (Gold) um 1880-1882 auf dem Schultenhof.

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